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Bundeskabinett beschließt neues Kinderschutzgesetz
Kinder sollen mit einem neuen Gesetz besser vor Vernachlässigung und Missbrauch geschützt werden. Das Bundeskabinett beschloss am 16. Dezember 2011 einen Entwurf von Familienministerin Schröder. Das Gesetz zielt darauf, ein dichteres Netz von Institutionen zu knüpfen, die auf Problemfälle aufmerksam werden und einschreiten könnten, wie Ärzte, Hebammen, Kindergärten und Jugendämter. Für einen verstärkten Einsatz von Familienhebammen stellt das Bundesfamilienministerium für die kommenden vier Jahre insgesamt 120 Millionen Euro zur Verfügung. Eltern, die ihre Familie durch Umzüge der Aufmerksamkeit eines Jugendamtes entziehen wollen, soll dies unmöglich gemacht werden. Dazu soll sichergestellt werden, dass die nötigen Informationen an das dann zuständige Jugendamt weitergegeben werden.
Schon in der vergangenen Legislaturperiode hatte die Bundesregierung einen Anlauf zu einem Kinderschutzgesetz unternommen, doch war das in der damaligen großen Koalition gescheitert. Auch war die Familienministerin zunächst auf Widerspruch beim Koalitionspartner - inzwischen der FDP - gestoßen. Die hat immer noch Vorbehalte: Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Gruß äußerte sich, dass zwar viele von ihr geforderte Elemente in das Gesetz eingegangen seien, "dennoch sind noch nicht alle Fragen endgültig geklärt". Unter anderem verwies sie auf zusätzliche Belastungen der Kommunen, deren Finanzierung sichergestellt werden müsse.
(FAZ, 16.3.2011/DHZ 1/2012)
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